Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 27.10.2006 - 1 A 4733/04.PVL   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,24381
OVG Nordrhein-Westfalen, 27.10.2006 - 1 A 4733/04.PVL (https://dejure.org/2006,24381)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 27.10.2006 - 1 A 4733/04.PVL (https://dejure.org/2006,24381)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 27. Oktober 2006 - 1 A 4733/04.PVL (https://dejure.org/2006,24381)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,24381) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Mitbestimmungsrechte hinsichtlich der Einstellung eines Orchestergeschäftsführers; Ausschlussgründe für ein Mitbestimmungsrecht; Kriterien und Besonderheiten eines sog. Bühnennormalvertrages; Statusfeststellung eines Orchestergeschäftsführers

Verfahrensgang

  • VG Minden - 12 K 6479/03
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.10.2006 - 1 A 4733/04.PVL
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 07.10.2003 - 6 P 4.03

    Ausschluss der Mitbestimmung in Personalangelegenheiten; persönlicher

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 27.10.2006 - 1 A 4733/04
    vgl. zum Ganzen: BVerwG, Beschluss vom 7. Oktober 2003 - 6 P 4.03 -, Buchholz 251.7 § 72 NWPersVG Nr. 31 = PersR 2004, 30 = ZTR 2004, 104.

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 7. Oktober 2003 - 6 P 4.03 -, a.a.O.

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 7. Oktober 2003 - 6 P 4.03 -, a.a.O.

    Angesichts der vorstehenden Erwägungen ist es deshalb - ähnlich wie bei einem Referenten für Öffentlichkeitsarbeit - vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 7. Oktober 2003 - 6 P 4.03 -, a.a.O. - oder einem Referenten des Intendanten - vgl. dazu Beschluss des Fachsenats vom 9. Juni 2004 - 1 A 2774/02.PVL -, PersR 2005, 81 = PersV 2004, 420 = ZTR 2005, 110 - gerechtfertigt, dass die Tarifvertragsparteien die Orchestergeschäftsführer nunmehr grundsätzlich demselben Regelwerk unterwerfen wie die Einzeldarsteller und alle sonstigen Personen, die traditionell zu den Bühnenmitgliedern zählen.

    Da für das Vorliegen einer Beschäftigung auf der Grundlage eines Bühnennormalvertrags i.S.v. § 72 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 2 Nr. 3 LPVG NRW maßgeblich darauf abzustellen ist, ob der betreffende Beschäftigte nach seiner arbeitsvertraglich festgelegten Funktion unter den persönlichen Geltungsbereich des Normalvertrags Bühne fällt - vgl. BVerwG, Beschluss vom 7. Oktober 2003 - 6 P 4.03 -, a.a.O. -, kommt es nicht auf die vom Antragsteller für erforderlich erachtete Aufklärung an, wie die konkrete Tätigkeit des Orchestergeschäftsführers U. C1.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.06.2004 - 1 A 2774/02

    Abschluss von Dienstverträgen auf der Grundlage eines Bühnennormalvertrages;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 27.10.2006 - 1 A 4733/04
    Angesichts der vorstehenden Erwägungen ist es deshalb - ähnlich wie bei einem Referenten für Öffentlichkeitsarbeit - vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 7. Oktober 2003 - 6 P 4.03 -, a.a.O. - oder einem Referenten des Intendanten - vgl. dazu Beschluss des Fachsenats vom 9. Juni 2004 - 1 A 2774/02.PVL -, PersR 2005, 81 = PersV 2004, 420 = ZTR 2005, 110 - gerechtfertigt, dass die Tarifvertragsparteien die Orchestergeschäftsführer nunmehr grundsätzlich demselben Regelwerk unterwerfen wie die Einzeldarsteller und alle sonstigen Personen, die traditionell zu den Bühnenmitgliedern zählen.
  • ArbG Berlin, 12.08.2015 - 28 Ca 18725/14

    Entgelt- und Beschäftigungsschutz - Betriebsratsmitglied - Benachteiligung -

    hierzu statt vieler LAG Rheinland-Pfalz, 21.9.2006 - 11 Sa 230/06 - ZTR 2007, 340 (Leitsatz; Volltext: "Juris") [Leitsatz]: "Für die Frage der Vergleichbarkeit i.S.d. § 37 Abs. 4 BetrVG ist grundsätzlich auf diejenigen Arbeitnehmer abzustellen, die im Zeitpunkt der Übernahme des Betriebsratsamtes eine im Wesentlichen gleich qualifizierte Tätigkeit ausgeübt haben, wie das Betriebsratsmitglied.

    Fehlt es an solchen, so ist auf solche Arbeitnehmer abzustellen, die Tätigkeiten ausüben, die dem Betriebsratsmitglied bei Wegfall seines Amtes vom Arbeitgeber übertragen werden würden"; Martin Wolmerath, in: Franz-Josef Düwell (Hrg.), BetrVG [HaKo], 4. Auflage (2014), § 37 Rn. 25: "Fehlt ein vergleichbarer Arbeitnehmer, so ist auf solche Arbeitnehmer abzustellen, die Tätigkeiten ausüben, die der Arbeitgeber dem Betriebsratsmitglied bei einem Wegfall seines Betriebsratsamtes übertragen würde (...)".S. hierzu statt vieler LAG Rheinland-Pfalz, 21.9.2006 - 11 Sa 230/06 - ZTR 2007, 340 (Leitsatz; Volltext: "Juris") [Leitsatz]: "Für die Frage der Vergleichbarkeit i.S.d. § 37 Abs. 4 BetrVG ist grundsätzlich auf diejenigen Arbeitnehmer abzustellen, die im Zeitpunkt der Übernahme des Betriebsratsamtes eine im Wesentlichen gleich qualifizierte Tätigkeit ausgeübt haben, wie das Betriebsratsmitglied.

    173) S. hierzu statt vieler LAG Rheinland-Pfalz, 21.9.2006 - 11 Sa 230/06 - ZTR 2007, 340 (Leitsatz; Volltext: "Juris") [Leitsatz]: "Für die Frage der Vergleichbarkeit i.S.d. § 37 Abs. 4 BetrVG ist grundsätzlich auf diejenigen Arbeitnehmer abzustellen, die im Zeitpunkt der Übernahme des Betriebsratsamtes eine im Wesentlichen gleich qualifizierte Tätigkeit ausgeübt haben, wie das Betriebsratsmitglied.

  • VGH Bayern, 28.02.2011 - 17 P 09.3225

    Ausschluss der Mitbestimmung wegen Anwendbarkeit eines "Bühnendienstvertrags"

    In der Rechtsprechung (vgl. BVerwG vom 7.10.2003 PersR 2004, 30; BayVGH vom 2.2.2007 Az. 17 P 06.470; OVG NRW vom 27.10.2006 PersR 2007, 174 = ZTR 2007, 340 = PersV 2007, 530; ebenso Ballerstedt/Schleicher/Faber/Eckinger, BayPVG, RdNr. 88 zu Art. 78) ist geklärt, dass es sich jedenfalls bei dem zwischen dem Deutschen Bühnenverein-Bundesverband Deutscher Theater, Köln, und der Genossenschaft Deutscher Bühnen-Angehöriger, Hamburg, am 15. Oktober 2002 geschlossenen Normalvertrag Bühne (im folgenden NV-Bühne), der ab dem 1. Januar 2003 den Normalvertrag Solo und den Normalvertrag Chor/Tanz abgelöst hat (vgl. § 1 Buchst. a und s des Begleittarifvertrags zum NV Bühne), um einen Bühnendienstvertrag im Sinne des Art. 78 Abs. 1 Buchst. d BayPVG handelt.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht